08.07.2020

Jus­ti­tia 4.0: eStraf­ak­te und eStraf­ak­ten-Ap­pli­ka­ti­on im Test

5 Minuten Lesezeit


Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung und die Nutzung von modernen Technologien auch im (Straf-)Justizbereich ist. Die Vorteile der Digitalisierung sind sichtbar geworden und die Akzeptanz für digitale Tools ist gewachsen. Die Bedeutung des Projektes Justitia 4.0, das den elektronischen Rechtsverkehr inklusive der elektronischen Akteneinsicht einführt, ist offensichtlich geworden.

Aufgabe des HIS-Programmes ist es, die Informatiksysteme in der Strafjustiz zu harmonisieren. Dazu gehört auch das Projekt Justitia 4.0, welches mit den Schweizer Gerichten umgesetzt wird. Ziel des Projektes ist es, die Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Die Kommunikation mit der Justiz soll künftig elektronisch über das zentrale Justizportal Justitia.Swiss erfolgen. Zu den betroffenen Justizbehörden gehören vor allem die Gerichte und Staatsanwaltschaften auf kantonaler und eidgenössischer Ebene.

Komplexes Projekt mit vielen Beteiligten

Der Aufbau der Justizplattform Justitia.Swiss ist ein komplexes Teilprojekt mit vielen Beteiligten und Abhängigkeiten. Bestehende Systeme der Justizbehörden müssen künftig mit der neuen Justizplattform interagieren. Zirka ab 2026 können alle Akteure an einem Justizverfahren Daten sicher elektronisch über die zentrale Justizplattform Justitia.Swiss mit den Justizbehörden austauschen. In der laufenden Konzeptphase des Justitia 4.0-Projektes werden mit ausgewählten Partnern Konzepte geprüft, vertieft und konkretisiert. Gewisse technische Konzepte und geplante Arbeitsabläufe, wie zum Beispiel der Aktenaustausch zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, werden abgebildet und getestet. So sollen Erfahrungen zusammen mit einigen ausgewählten kantonalen Justizbehörden im Hinblick auf die Realisierbarkeit und den Auswirkungen im Zusammenspiel der Justizplattform und den technischen Systemen der Justizbehörden gesammelt werden. Um diese Erkenntnisse zu gewinnen, werden speziell definierte sogenannte «Sandboxes» geführt. 

Was ist eine Sandbox?

«Sandboxes» sind kleinere Piloten in einzelnen Kantonen respektive einzelnen Gerichten oder Staatsanwaltschaften, mit denen die Benutzerfreundlichkeit, die Gesetzeskonformität, die technische Machbarkeit und die administrativen Prozesse der zukünftigen Anwendungen schon zu einem frühen Zeitpunkt getestet werden können. Die Anwendungen haben zu diesem Zeitpunkt eingeschränkte Funktionalitäten. Je nach Fragestellung kann sich eine «Sandbox» auch auf eine Konzeptstudie oder einen Prototypen beschränken. Die «Sandboxes» tragen wesentlich dazu bei, das Projektrisiko zu minimieren. Bei diesen Tests ist der Einbezug der künftigen Benutzerinnen und Benutzer der Plattform von grosser Bedeutung. Je eine Sandbox werden in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft St. Gallen bzw. Zürich getestet.

Sandbox eAktenApp.SG:St. Galler Staatsanwaltschaft testet Einsatzszenarien

Europäische Länder wie Österreich oder Deutschland arbeiten bereits mit digitalen Akten. Klar, dass sich die Projektleitung über ausgewählte Systeme informierte und diese in Zusammenarbeit mit künftigen Benutzerinnen und Benutzer testen will. Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg beispielsweise arbeitet bereits mit einem System, das die vollelektronische Aktenführung erlaubt. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat sich bereit erklärt, das System auf speziell für diesen Zweck aufgesetzten, unabhängigen Notebooks in verschiedenen Einsatzszenarien zu testen. Bei diesem Testverfahren steht der Nutzer im Fokus. Wie leicht fällt dem Anwender die Arbeit mit diesem System der elektronischen Aktenführung? Ist die Anwendung benutzerfreundlich oder bedarf es umfangreicher Instruktionen und Schulung, um effizient damit arbeiten zu können? Wie gross ist der Funktionsumfang des Systems? Diese und viele weitere Fragen sollen geklärt werden. Die Installation der Laptops findet im Juli/August statt, der Schlussbericht soll Ende Jahr vorliegen. Werner Weiler, Amtsinformatikverantwortlicher der Staatsanwaltschaft St. Gallen meint: «Es wird sehr spannend sein, dieses System zu testen, das die elektronische Aktenführung erlaubt, die verschiedenen Funktionalitäten zu entdecken und die Akzeptanz bei den Benutzern zu erkennen.»

Sandbox «eStrafakte.ZH»: Schärfung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht im Kanton Zürich

Diese Sandbox bearbeitet innerhalb des Strafverfahrens das Thema der elektronischen Strafakte. Im Fokus steht dabei die Zusammenarbeit, insbesondere der Aktenfluss auf elektronischer Basis zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht.

Ziel des Teilprojektes ist es, das Verständnis für die digitale Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht im Zürcher Kontext zu schärfen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an eine gemeinsame elektronische Akte und an die Schnittstellen der Fachapplikationen der Staatsanwaltschaften und Gerichte definiert, um eine durchgängige medienbruchfreie Bearbeitung der Strafakte zu gewährleisten. Zudem sollen strukturelle, prozessuale und rechtliche Aspekte der Zusammenarbeit untersucht und allfälliger Handlungsbedarf identifiziert werden.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland und das Bezirksgericht Uster willigten ein, am Konzept mitzuarbeiten sowie den Prototypen mitzugestalten und zu testen. Der Kick-off fand im Dezember 2019 statt, aktuell befindet sich das Teilprojekt in der Konzeptphase. Die Resultate werden in einem Projektbericht zusammengefasst und liegen voraussichtlich im November 2020 vor. Die Ergebnisse werden anschliessend mit den Erkenntnissen aus den Justitia 4.0-Fachgruppen geteilt, welche sich ebenfalls mit Fragen rund um die eAkte befassen.

Andreas Diriwächter von der Staatsanwaltschaft See Oberland, der in diesem Teilprojekt mitarbeitet,  findet: «Es ist für uns eine grosse Chance, in diesem Teilprojekt mitzuarbeiten und auszuprobieren, wie die digitale Zusammenarbeit mit den Gerichten in Zukunft funktionieren soll. Wir können Erfahrungen sammeln und unsere Bedürfnisse und Anforderungen direkt einbringen. Ich schätze es, dass wir als Vertreter der Staatsanwaltschaft bereits in der Konzeptphase einbezogen und um unsere Meinung gebeten werden.»

Weitere Informationen zu Justitia 4.0 finden Sie auf der Website www.justitia40.ch.

 

Monika Gysin, [email protected] 

Marius Erni, [email protected] 

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