Justizvollzug23.09.2019

Di­gi­ta­ler Wan­del im Jus­tiz­voll­zug

4 Minuten Lesezeit


«Und dann holte [Oberverwalter] Knäse eines der Formulare hervor, die in grosser Anzahl in der Zuchthausdruckerei hergestellt wurden.» (aus: Henry Jaeger. Die bestrafte Zeit. Desch, 1964)

«Zuchthäuser» heissen zwar heute «Justizvollzugsanstalten». Formulare und generell Papierakten sind dagegen weiterhin fester Bestandteil des Vollzugs- und Behördenalltags – trotz immer moderneren Fachapplikationen und technologischen Möglichkeiten. Das Programm HIS unterstützt die Justizvollzugsinstitutionen und Vollzugsbehörden dabei, den digitalen Wandel auch «hinter den (Gefängnis-)Mauern» voranzutreiben und durchgängige, medienbruchfreie Geschäftsprozesse zu realisieren.

Justizvollzugseinrichtungen – insbesondere geschlossene – sind naturgemäss primär auf Ein- und Ausschluss ausgerichtet. Die architektonischen, betrieblichen, technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen gewichten zudem die Sicherheit hoch, was sich oftmals auch in den Geschäftsprozessen niederschlägt und technologischen Insellösungen Vorschub leistet. Zwar hat auch die Digitalisierung nicht vor den Gefängnismauern Halt gemacht. So sind vor allem im baulich-technischen Bereich modernste (Sicherheits-)Systeme im Einsatz und auch bei den Vollzugsbehörden werden technologische Hilfsmittel nach Möglichkeit eingesetzt – beispielsweise an einigen Orten die von HIS unterstützten Systeme für Video-Konferenzen. Ebenso werden vielerorts innovative ICT-Projekte initiiert und kooperieren die im Justizvollzug involvierten Arbeitspartner auch auf technologischer Basis über die Kantonsgrenzen hinweg – in der Deutschschweiz beispielsweise in der gemeinsamen Nutzung von Applikationen im Rahmen des Projekts «Risikoorientierter Sanktionenvollzug» (ROS).

Nichtsdestotrotz ist es für den gesamten Justizvollzug sicherlich noch ein weiter Weg hin zu vernetzten Datenflüssen und zum breiten Einsatz von digitalen Instrumenten im Allgemeinen und zur vollständigen elektronischen Aktenführung im Besonderen. Während die elektronische Aktenführung primär im Rahmen von «Justitia 4.0» verwirklicht werden soll, erstreckt sich der digitale Wandel weit darüber hinaus. So liegt viel Potential in der Schaffung und Vereinfachung von Schnittstellen zwischen dem Justizvollzug und den involvierten Arbeitspartnern innerhalb der Strafprozesskette. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Prozesse vor der Ausfällung und dem Vollzug von Strafurteilen, befinden sich doch beschuldigte Personen oftmals bereits in der Obhut von Justizvollzugsinstitutionen, bevor ein (Zwangsmassnahmen-)Gericht überhaupt Untersuchungs-/Sicherheitshaft beziehungsweise eine Strafe oder Massnahme anordnet. Das HIS-Projekt «Vorgangsbearbeitung» zur Standardisierung und Evolution der Schnittstellen mit dem eCH-0051-Standard unterstützt diesen gesamtheitlichen Anspruch an die Datenbearbeitung innerhalb der gesamten Strafprozesskette.

Weitere Herausforderungen stellen für den Justizvollzug die kaum vernetzten Datenbanken und die in ungleicher Detailtiefe vorhandenen Falldaten dar. Wegen unterschiedlicher und teilweise in die Jahre gekommener Geschäftsverwaltungssysteme können umfassende, standardisierte und verlässliche Statistiken und Informationen zum Justizvollzug nur mit beträchtlichem Aufwand generiert werden. Eine fundierte Datenbasis ist jedoch die Voraussetzung, um Massnahmen zur Harmonisierung der Daten und Geschäftsprozesse im Justizvollzug wirksam und effizient umzusetzen. Das HIS-Programm unterstützt die Kantone und den Bund deshalb bei der Vereinfachung der Datenerhebung und der Entwicklung eines modernen Informationssystems für den Justizvollzug.

Digitalisierung im Justizvollzug ist aber keine rein technische Angelegenheit, sondern betrifft Menschen unmittelbar. So arbeiten im schweizerischen Justizvollzug – über die Vollzugsbehörden hinaus – in mehr als 100 Justizvollzugseinrichtungen für Erwachsene rund 4500 Mitarbeitende. Für das Personal moderne Arbeitsplätze und unterstützende Systeme bereitzustellen, ist nicht nur aus Effizienz- und Qualitätsgründen zwingend notwendig, sondern trägt auch dazu bei, dass der Justizvollzug ein attraktiver Arbeitgeber bleiben kann. Für die in diesen Institutionen gegen 7000 inhaftierten Gefangenen schliesslich, für die gemäss Art. 75 StGB der «Strafvollzug […] den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen [hat]», ist der Anschluss an die Digitalisierung ebenso soweit möglich sicherzustellen. Denn während ausserhalb der Mauern der digitale Wandel schnell voranschreitet, sind die inhaftierten Personen oftmals nicht nur physisch, sondern auch virtuell von der Aussenwelt abgeschnitten. Die Einführung von neuen Technologien und Systemen, sei es zur direkten Nutzung durch die Gefangenen beispielsweise zu Bildungs- und Informationszwecken, sei es zur Erhöhung der Sicherheit und der Effizienz der Abläufe und Installationen wird den Justizvollzug und die involvierten Personen anschlussfähig für die digitale Zukunft halten. Das HIS-Programm wird dazu im Rahmen seines Mandats die entsprechenden Initiativen und Vorhaben aus einer gesamtschweizerischen und informatikfokussierten Perspektive weiterhin koordinieren und unterstützen.

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